02. Februar 2024

Künftig wird in Sonderrahmenplänen für „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ sowie für „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ die Finanzierung festgelegt. Die Pläne sehen im laufenden Jahr 120 Millionen € und 127 Millionen € vor. Insgesamt werden für Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) rund 1,03 Milliarden € zur Verfügung gestellt.

Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 heute beschlossen und in diesem Rahmen auch die GAK-Haushaltsmittel für das Jahr 2024 festgelegt.

Wenzel: „Es ist im Verbund mit den Abgeordneten der Küstenländer gelungen eine Kürzung der Mittel für Küsten- und Hochwasserschutz trotz des Verfassungsgerichtsurteils zu verhindern. Notwendig ist in den kommenden Jahren jedoch eine Erhöhung, weil die Anforderungen an den Küstenschutz aufgrund steigender Meeresspiegel wachsen. Beim Hochwasserschutz muss künftig klimabedingt ebenfalls mit verstärkten Anforderungen gerechnet werden.“

Für die Durchführung des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig. Der Bund finanziert 70% der Projekte, die Länder tragen 30% der Kosten.

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Ihr Stefan Wenzel
MdB – Bündnis 90/Die Grünen